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Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege: Der gemeinsame Jahrestopf

Bis zu 3.539 Euro pro Jahr für Vertretungspflege oder einen vorübergehenden Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung. So funktioniert der gemeinsame Jahrestopf seit 2025.

Veröffentlicht 22. April 2026 · Lesedauer 6 Min.

Wer einen Angehörigen pflegt, braucht ab und an eine Pause – durch Krankheit, Urlaub oder unaufschiebbare Termine. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege. Reicht das nicht aus, kann die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung helfen. Beide Leistungen wurden 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst.

Der gemeinsame Jahresbetrag

Seit Juli 2025 stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dieser Betrag kann frei zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufgeteilt werden – je nach Bedarf.

Diese Reform vereinfacht die frühere Aufteilung erheblich. Bis dahin gab es zwei getrennte Budgets, die nur eingeschränkt übertragbar waren.

Verhinderungspflege – wenn die Hauptpflegeperson ausfällt

Verhinderungspflege wird gezahlt, wenn die gewohnte Pflegeperson vorübergehend nicht zur Verfügung steht. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 und nach einer Vorpflegezeit von sechs Monaten.

Wer die Vertretung übernimmt, beeinflusst die Höhe der Erstattung:

  • Durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder: Anspruch in Höhe des doppelten Pflegegeldsatzes (z. B. 694 € bei Pflegegrad 2)
  • Durch sonstige Personen oder Pflegedienste: Anspruch bis zur vollen Höhe des Jahresbudgets

Kurzzeitpflege – wenn häusliche Pflege kurz nicht möglich ist

Die Kurzzeitpflege deckt einen vorübergehenden Aufenthalt in einer stationären Einrichtung ab – etwa direkt nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Überbrückung einer Krise.

Der Anspruch ist auf maximal acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen – können aber den Entlastungsbetrag oder Eigenmittel einsetzen.

Mit der Pflegebox kombinieren?

Ja, problemlos. Der Pflegebox-Anspruch (42 € monatlich) bleibt während der Verhinderungspflege bestehen. Während einer Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung pausiert die Pflegebox in der Regel, da die Hilfsmittel dort über die Einrichtung gestellt werden – sie läuft danach automatisch wieder an.

Praxis-Tipps

  • Stundenweise nutzen: Verhinderungspflege funktioniert auch stundenweise (z. B. für einen Friseurbesuch).
  • Anteiliges Pflegegeld: Während einer Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
  • Antrag rückwirkend möglich: Die Beantragung kann bis zu vier Jahre rückwirkend erfolgen, sofern noch nicht ausgeschöpft.
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