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Entlastungsbetrag richtig nutzen: 131 Euro im Monat für Angehörige

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden monatlich zur Verfügung. Welche Leistungen abgedeckt sind, wie die Abrechnung funktioniert und warum viele Beträge ungenutzt verfallen.

Veröffentlicht 02. April 2026 · Lesedauer 6 Min.

Eine Leistung, die oft vergessen wird: der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Pro Monat stehen jeder Person mit anerkanntem Pflegegrad 131 Euro zur Verfügung – unabhängig vom Pflegegrad. Wird der Betrag in einem Monat nicht genutzt, übertragen sich die Ansprüche in den Folgemonat. Nicht verbrauchte Mittel des Vorjahres können noch bis 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.

Wofür darf der Betrag verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er darf ausschließlich für anerkannte Unterstützungsleistungen eingesetzt werden:

  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Leistungen ambulanter Pflegedienste (bei Pflegegrad 1 vollumfänglich; ab Pflegegrad 2 nicht für körperbezogene Pflegemaßnahmen)
  • Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – etwa Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsgruppen

Welche Angebote anerkannt sind, regeln die Bundesländer. Eine Liste finden Sie in der Regel auf der Webseite Ihrer Pflegekasse oder beim örtlichen Pflegestützpunkt.

So funktioniert die Abrechnung

Sie zahlen den Anbieter zunächst und reichen die Rechnung anschließend bei der Pflegekasse ein. Alternativ können viele Anbieter die Rechnung direkt mit der Pflegekasse abrechnen – die einfachere Variante.

Wichtig: Die Pflegekasse benötigt eine ordnungsgemäße Rechnung mit Datum, Leistungsbeschreibung und Anbieter-Anschrift. Quittungen ohne Details reichen nicht aus.

Was hat das mit der Pflegebox zu tun?

Direkt nichts – aber indirekt viel. Da Entlastungsbetrag und Pflegebox getrennte Töpfe sind, profitieren Sie monatlich von beiden Leistungen parallel:

  • 131 € Entlastungsbetrag für Betreuung & Alltagshilfe
  • 42 € Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox)

Beide Beträge zusammen entlasten pflegende Angehörige spürbar – wenn sie regelmäßig abgerufen werden.

Warum verfallen so viele Ansprüche?

Schätzungen zufolge nutzt nur etwa die Hälfte aller Berechtigten den Entlastungsbetrag tatsächlich. Häufige Gründe:

  • Unkenntnis über die Möglichkeit
  • Unsicherheit über anerkannte Anbieter
  • Aufwand der Rechnungseinreichung

Eine Beratung durch den örtlichen Pflegestützpunkt oder die Pflegekasse hilft dabei, passende Angebote zu finden.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder eine Rechtsberatung.