Pflegegeld oder Pflegesachleistung – was lohnt sich wann?
Zwei zentrale Geldleistungen der Pflegekasse, unterschiedliche Zielrichtungen. Wie Sie entscheiden, wann die Kombinationsleistung sinnvoll ist – und wie sich beides auf die Pflegebox auswirkt.
Wer einen Pflegegrad ab 2 hat, steht vor einer wichtigen Entscheidung: Pflegegeld oder Pflegesachleistungen? Beide Wege haben ihre Berechtigung – und lassen sich auch kombinieren.
Pflegegeld – wenn Angehörige pflegen
Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person als monatliche Geldzahlung, sofern die Pflege durch Angehörige, Freund:innen oder Bekannte erfolgt. Es ist nicht zweckgebunden – die Verwendung steht frei.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 |
|---|---|
| 2 | 347 € |
| 3 | 599 € |
| 4 | 800 € |
| 5 | 990 € |
Pflegesachleistungen – wenn ein Pflegedienst pflegt
Pflegesachleistungen werden ausgezahlt, wenn ein anerkannter ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab – Sie selbst erhalten kein Geld in die Hand.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung 2026 |
|---|---|
| 2 | 796 € |
| 3 | 1.497 € |
| 4 | 1.859 € |
| 5 | 2.299 € |
Die Kombinationsleistung
Wer teilweise durch einen Pflegedienst und teilweise durch Angehörige gepflegt wird, kann beide Leistungen anteilig kombinieren. Beispiel:
Nutzen Sie die Pflegesachleistung zu 60 %, erhalten Sie 40 % des Pflegegelds zusätzlich – berechnet jeweils nach Pflegegrad.
Die Kombinationsleistung wird gegenüber der Pflegekasse einmal für sechs Monate festgelegt; eine Anpassung ist möglich.
Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?
- Pflegegeld ist sinnvoll, wenn Sie die Pflege vollständig im familiären Umfeld leisten und Angehörige finanziell unterstützen möchten.
- Pflegesachleistungen sind die bessere Wahl, wenn Sie auf professionelle Unterstützung angewiesen sind – etwa bei medizinisch komplexer Pflege oder zur eigenen Entlastung.
- Die Kombinationsleistung verbindet beides und ist in der Praxis die häufigste Form.
Einfluss auf die Pflegebox
Die Pflegebox (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, § 40 SGB XI) wird unabhängig von dieser Entscheidung gewährt. Egal ob Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination – der Zuschuss von bis zu 42 € pro Monat steht zusätzlich zur Verfügung.