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Pflegegeld oder Pflegesachleistung – was lohnt sich wann?

Zwei zentrale Geldleistungen der Pflegekasse, unterschiedliche Zielrichtungen. Wie Sie entscheiden, wann die Kombinationsleistung sinnvoll ist – und wie sich beides auf die Pflegebox auswirkt.

Veröffentlicht 18. März 2026 · Lesedauer 7 Min.

Wer einen Pflegegrad ab 2 hat, steht vor einer wichtigen Entscheidung: Pflegegeld oder Pflegesachleistungen? Beide Wege haben ihre Berechtigung – und lassen sich auch kombinieren.

Pflegegeld – wenn Angehörige pflegen

Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person als monatliche Geldzahlung, sofern die Pflege durch Angehörige, Freund:innen oder Bekannte erfolgt. Es ist nicht zweckgebunden – die Verwendung steht frei.

PflegegradPflegegeld 2026
2347 €
3599 €
4800 €
5990 €

Pflegesachleistungen – wenn ein Pflegedienst pflegt

Pflegesachleistungen werden ausgezahlt, wenn ein anerkannter ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab – Sie selbst erhalten kein Geld in die Hand.

PflegegradPflegesachleistung 2026
2796 €
31.497 €
41.859 €
52.299 €

Die Kombinationsleistung

Wer teilweise durch einen Pflegedienst und teilweise durch Angehörige gepflegt wird, kann beide Leistungen anteilig kombinieren. Beispiel:

Nutzen Sie die Pflegesachleistung zu 60 %, erhalten Sie 40 % des Pflegegelds zusätzlich – berechnet jeweils nach Pflegegrad.

Die Kombinationsleistung wird gegenüber der Pflegekasse einmal für sechs Monate festgelegt; eine Anpassung ist möglich.

Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?

  • Pflegegeld ist sinnvoll, wenn Sie die Pflege vollständig im familiären Umfeld leisten und Angehörige finanziell unterstützen möchten.
  • Pflegesachleistungen sind die bessere Wahl, wenn Sie auf professionelle Unterstützung angewiesen sind – etwa bei medizinisch komplexer Pflege oder zur eigenen Entlastung.
  • Die Kombinationsleistung verbindet beides und ist in der Praxis die häufigste Form.

Einfluss auf die Pflegebox

Die Pflegebox (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, § 40 SGB XI) wird unabhängig von dieser Entscheidung gewährt. Egal ob Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination – der Zuschuss von bis zu 42 € pro Monat steht zusätzlich zur Verfügung.

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