Pflegegrade 1 bis 5: Was sie bedeuten und wer welchen erhält
Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen. Wie die Einstufung erfolgt, welche Punkte zählen und was jeder Pflegegrad konkret bedeutet.
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden zum 1. Januar 2017 die früheren Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Sie sollen den individuellen Hilfebedarf umfassender abbilden – insbesondere bei Demenz und kognitiven Einschränkungen.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Die Einstufung erfolgt durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) bei gesetzlich Versicherten beziehungsweise durch Medicproof bei privat Versicherten. Bewertet werden sechs Module – jedes mit einer eigenen Gewichtung:
- Mobilität (10 %) – z. B. Positionswechsel, Treppensteigen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %, alternativ mit Modul 3)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)
- Selbstversorgung (40 %) – z. B. Waschen, Anziehen, Essen
- Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen (20 %)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
Aus den Punkten wird ein Gesamtwert errechnet. Dieser bestimmt den Pflegegrad.
Die fünf Pflegegrade
| Pflegegrad | Punkte | Bedeutung |
|---|---|---|
| 1 | 12,5 – < 27 | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| 2 | 27 – < 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigung |
| 3 | 47,5 – < 70 | Schwere Beeinträchtigung |
| 4 | 70 – < 90 | Schwerste Beeinträchtigung |
| 5 | 90 – 100 | Schwerste mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Was bedeutet das für die Pflegebox?
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox) besteht bereits ab Pflegegrad 1 und ist in allen fünf Pflegegraden gleich hoch: bis zu 42 € monatlich.
Andere Leistungen – etwa Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – staffeln sich dagegen nach Pflegegrad. Eine Übersicht der Beträge 2026 finden Sie in der Leistungstabelle auf der Startseite.
Wann lohnt sich ein Höherstufungsantrag?
Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder die häusliche Versorgung schwieriger wird, kann eine Höherstufung beantragt werden. Auch ein Widerspruch gegen ein bestehendes Gutachten ist möglich – innerhalb eines Monats nach Bescheid.