Die Barmer ist mit rund neun Millionen Versicherten eine der größten Kranken- und Pflegekassen Deutschlands. Sie übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich für Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad (1-5), die zu Hause gepflegt werden. Um die Leistungen der Barmer Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, einen Pflegegrad zu beantragen. Pflegebedürftige Personen werden je nach Grad ihrer Selbstständigkeit in Pflegegrade von 1 bis 5 eingestuft, wobei höhere Pflegegrade höhere Leistungen der Pflegekasse bedeuten.
Informationen zur Barmer Krankenkasse
Die Barmer ist mit rund neun Millionen Versicherten die zweitgrößte gesetzliche Kranken- und Pflegekasse Deutschlands. Sie wurde im „Focus-Money-Kassentest“ 2022 erneut als „Top Krankenkasse“ ausgezeichnet, insbesondere für ihre digitalen Leistungen und ihr nachhaltiges Engagement. Die Barmer bietet eine Vielzahl von Pflegeleistungen an, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu unterstützen. Um die Leistungen der Barmer Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst ein Pflegegrad festgestellt werden. Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Pflegeanforderungen).
Pflegegrade und ihre Bedeutung
Um die Leistungen der Barmer Pflegekasse besser zu verstehen, ist es wichtig, die verschiedenen Pflegegrade zu kennen. Pflegebedürftige Personen werden in sogenannte Pflegegrade (1-5) eingestuft. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Beeinträchtigung im Alltag und somit auch die Leistungen der Pflegekasse. Ein Pflegegrad 1 besteht, wenn die Selbstständigkeit nur gering eingeschränkt ist, während ein Pflegegrad 5 schwerste Einschränkungen der Selbstständigkeit mit spezifischen Pflegeanforderungen bedeutet. Die Pflegeleistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sind vor allem darauf ausgerichtet, die Situation zu Hause zu stabilisieren und die Selbstständigkeit zu unterstützen.
II. Pflegeleistungen der Barmer
Die Barmer, als eine der größten Krankenkassen Deutschlands, bietet ihren Versicherten ein breites Spektrum an Pflegeleistungen. Diese Leistungen umfassen sowohl finanzielle Unterstützung als auch praktische Hilfen, um den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Zu den zentralen Leistungen gehören:
- Pflegesachleistungen: Finanzielle Unterstützung für die Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste. Die Höhe der Leistung variiert je nach Pflegegrad und Bedarf.
- Pflegegeld: Eine monatliche Zahlung an Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder anderen Privatpersonen zu Hause gepflegt werden.
- Teilstationäre Pflege: Zuschüsse für Tages- oder Nachtpflege in einer entsprechenden Einrichtung.
- Vollstationäre Pflege: Leistungen für die Versorgung in einem Pflegeheim, wobei die Barmer einen Teil der Kosten übernimmt.
- Verhinderungspflege: Finanzielle Unterstützung, wenn die private Pflegeperson ausfällt, beispielsweise wegen Urlaub oder Krankheit.
- Kurzzeitpflege: Übernahme der Kosten für eine vorübergehende stationäre Versorgung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
Diese Leistungen sind darauf ausgerichtet, eine individuelle und bedarfsgerechte Versorgung von Pflegebedürftigen sicherzustellen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Überblick über die verschiedenen Leistungen
Die Barmer bietet eine Vielzahl an Pflegeleistungen, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bestmöglich zu unterstützen. Zu den zentralen Leistungen gehören Pflegesachleistungen, die es ermöglichen, ambulante Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. Alternativ kann Pflegegeld bezogen werden, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere Privatpersonen sichergestellt wird. Auch die teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen sowie die vollstationäre Pflege im Pflegeheim werden von der Barmer finanziell unterstützt. Im Falle von Urlaub oder Krankheit der pflegenden Person kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Für einen begrenzten Zeitraum besteht zudem die Möglichkeit der Kurzzeitpflege, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Diese Leistungen sind abhängig vom jeweiligen Pflegegrad und können miteinander kombiniert werden, um eine individuelle und bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind finanzielle Hilfen, die von der Barmer Pflegekasse an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 gezahlt werden, um die Kosten für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst zu decken. Diese Leistungen sind dazu bestimmt, professionelle Pflegekräfte zu finanzieren, die die Pflege zu Hause in der gewohnten Umgebung des Pflegebedürftigen sicherstellen. Die Höhe der monatlichen Pflegesachleistungen variiert je nach Pflegegrad und kann zwischen 760 Euro für Pflegegrad 2 und 2.200 Euro für Pflegegrad 5 liegen. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt direkt zwischen der Barmer und dem ambulanten Pflegedienst, wodurch der Verwaltungsaufwand für den Pflegebedürftigen reduziert wird.
Pflegegeld
Pflegegeld wird in der Regel zusammen mit dem Erstantrag auf Pflegegrad und Pflegeleistungen beantragt, insbesondere wenn die häusliche Pflege durch Privatpersonen sichergestellt wird. Es steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad und beträgt maximal 946 Euro monatlich für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5. Es ist nicht als Gehalt für pflegende Angehörige gedacht, sondern als finanzielle Unterstützung, um die häusliche Pflege zu ermöglichen. Die pflegebedürftige Person kann das Pflegegeld nach eigenem Ermessen einsetzen. Private Pflegepersonen sind während ihrer Tätigkeit durch die Pflegekasse unfall- und sozialversichert, und die Pflegekasse zahlt zudem Arbeitslosen- und Rentenbeiträge, da die Pflegetätigkeit oft die Berufstätigkeit einschränkt.
Teilstationäre Pflege
Die teilstationäre Pflege, auch als Tages- oder Nachtpflege bekannt, stellt eine wertvolle Ergänzung zur häuslichen Pflege dar. Sie bietet Unterstützung, wenn pflegende Angehörige beispielsweise berufstätig sind oder zeitweise Entlastung benötigen. Die Barmer übernimmt ab Pflegegrad 2 die Kosten für den Transport sowie die pflege- und betreuungsbedingten Aufwendungen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst getragen werden müssen. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 kann die Barmer bis zu 1.995 EUR monatlich direkt an die Pflegeeinrichtung zahlen.
Ein wichtiger Vorteil der teilstationären Pflege ist, dass sie ohne Anrechnung mit anderen häuslichen Pflegeleistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden kann. Dies ermöglicht eine flexible und bedarfsgerechte Gestaltung der Pflege.
Vollstationäre Pflege
Die Barmer Pflegekasse unterstützt die vollstationäre Pflege in einer stationären Einrichtung finanziell. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Bei Pflegegrad 2 übernimmt die Barmer einen monatlichen Höchstbetrag von 770 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 1.262 Euro, bei Pflegegrad 4 beträgt die Leistung 1.775 Euro und bei Pflegegrad 5 sind es 2.005 Euro. Diese Beträge sind für pflegebedingte Aufwendungen und medizinische Behandlungskosten bestimmt und werden direkt mit dem Pflegeheim abgerechnet. Es ist wichtig zu beachten, dass die Barmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Eigenanteil gewährt, insbesondere für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderungen leben. Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen jedoch weiterhin selbst getragen werden.
Verhinderungspflege
Wenn eine private Pflegeperson ausfällt, beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit, können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Ersatzpflege kann entweder durch Familienmitglieder, Nachbarn, Freunde oder in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Die Barmer übernimmt hierfür Kosten bis zu 2.418 EUR pro Kalenderjahr, inklusive 806 EUR des jährlichen Anspruchs auf Kurzzeitpflege. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedarf bereits seit mindestens sechs Monaten besteht. Gut zu wissen: Verhinderungspflege kann auch stundenweise beantragt werden. Bei einer Ausfallzeit von weniger als acht Stunden wird dieser Tag nicht von den sechs Wochen Gesamtanspruch abgezogen.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eineOption für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die vorübergehend nicht zu Hause gepflegt werden können, beispielsweise weil die Wohnung behindertengerecht umgebaut wird. Die Barmer übernimmt die Kosten für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, maximal jedoch 1.774 Euro. Unter Umständen kann Kurzzeitpflege auch ohne bestehende Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden, etwa nach einer Operation. Hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig. Nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege können auf die Kurzzeitpflege übertragen werden, wodurch sich der maximale Zuschuss auf 3.386 Euro erhöht.
III. Beantragung von Pflegeleistungen
Um Leistungen der Barmer Pflegekasse zu beziehen, ist es erforderlich, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Dieser Antrag kann entweder online auf der Barmer Webseite heruntergeladen und postalisch eingereicht oder direkt online über ein bestehendes Benutzerkonto ausgefüllt werden. Vor der Antragstellung ist es ratsam, sich Klarheit über die gewünschte Form der Pflege zu verschaffen – sei es Pflege im Heim, teilstationäre Pflege, ein ambulanter Pflegedienst oder die private Pflege durch Angehörige. Im Anschluss an den Antrag erfolgt eine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK). Dabei beurteilt ein Gutachter die Selbstständigkeit des Antragstellers und legt einen Pflegegrad fest. Es empfiehlt sich, sich auf diesen Termin vorzubereiten und relevante Dokumente wie Arztberichte bereitzuhalten. Nach der Begutachtung leitet der Gutachter das erstellte Pflegegutachten an die Barmer weiter, die innerhalb von 25 Werktagen über den Antrag entscheidet. Nach Erhalt des Leistungsbescheids können die entsprechenden Pflegeleistungen bei der Barmer beantragt und in Anspruch genommen werden.
Antragstellungsprozess
Die Antragstellung bei der Barmer für Pflegeleistungen ist ein strukturierter Prozess, der mit dem Erkennen des Pflegebedarfs beginnt. Zunächst muss ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Barmer gestellt werden. Dieser kann entweder online heruntergeladen und postalisch eingereicht oder direkt online über ein Benutzerkonto bei der Barmer erstellt werden. Vor der Antragstellung sollte Klarheit darüber herrschen, welche Art der Pflege gewünscht wird – beispielsweise eine Unterbringung im Pflegeheim, teilstationäre Pflege oder ambulante Unterstützung durch einen Pflegedienst. Es ist ratsam, vorab ein Beratungsgespräch mit der Barmer zu vereinbaren, um die bestmögliche Vorgehensweise zu klären.
Pflegebegutachtung
Nachdem der Antrag auf Pflegeleistungen bei der Barmer eingegangen ist, erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK). Ein Gutachter oder eine Gutachterin besucht den Antragsteller zu Hause, um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln. Dieser Termin wird im Vorfeld angekündigt, sodass sich der Betroffene und seine Angehörigen darauf vorbereiten können. Während der Begutachtung werden Fragen gestellt, um die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten des Antragstellers in verschiedenen Lebensbereichen einzuschätzen. Es ist ratsam, vorhandene Pflegekräfte oder -dienste zu diesem Gespräch hinzuzuziehen. Zudem sollten alle relevanten Dokumente, wie Arztberichte oder Krankenhausatteste, bereitgehalten werden. Vorab kann auch ein Selbsteinschätzungsbogen ausgefüllt und dem Gutachter vorgelegt werden, um die eigene Situation umfassend darzustellen.
IV. Pflegehilfsmittel und Pflegebox
Die Barmer Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) durch die Übernahme der Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese umfassen Einmalartikel wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich können diese Hilfsmittel entweder direkt bei der Barmer oder über einen Versorgungsdienstleister, wie beispielsweise einen Pflegebox-Anbieter, bezogen werden. Viele dieser Anbieter übernehmen den gesamten Antragsprozess und rechnen die Kosten direkt mit der Barmer ab, um den Bezug der benötigten Hilfsmittel für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Technische Hilfsmittel
Neben den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gibt es eine Reihe von technischen Hilfsmitteln, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erheblich erleichtern können. Zu diesen Hilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten, die eine komfortable und sichere Positionierung ermöglichen, Rollstühle für mehr Mobilität, Hausnotrufsysteme, die im Notfall eine schnelle Reaktion gewährleisten, und spezielle Lifter, die das Bewegen und Umsetzen erleichtern. Die Barmer unterstützt ihre Versicherten bei der Anschaffung dieser technischen Hilfsmittel, wobei die Kosten in der Regel als Leihgabe übernommen werden. Das bedeutet, dass die Hilfsmittel für die Dauer der Pflegebedürftigkeit zur Verfügung gestellt werden. In bestimmten Fällen kann auch ein Kauf erforderlich sein, wobei in der Regel ein Eigenanteil von höchstens 25 Euro anfällt. Um den richtigen Vertragspartner der Barmer für technische Hilfsmittel in der Nähe zu finden, stellt die Krankenkasse auf ihrer Website eine Suchfunktion zur Verfügung, die eine schnelle und einfache Kontaktaufnahme ermöglicht.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox)
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad und häuslicher Pflege haben Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese umfassen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Die Barmer übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem Betrag von 40 Euro monatlich. Der Antrag kann direkt bei der Barmer oder über einen zugelassenen Versorgungsdienstleister gestellt werden. Die freie Wahl des Anbieters liegt beim Pflegebedürftigen.
Häufige Pflegehilfsmittel in der Pflegebox
Zu den häufig in einer Pflegebox enthaltenen Hilfsmitteln gehören Einmalhandschuhe zum Schutz vor Keimen, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen zur Aufrechterhaltung der Hygiene, sowie Mundschutzmasken, die besonders in Zeiten erhöhten Infektionsrisikos wichtig sind. Bettschutzeinlagen tragen zum Schutz der Matratze bei Inkontinenz bei. Diese Hilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege und tragen dazu bei, eine hygienische Umgebung für den Pflegebedürftigen zu schaffen.
Beantragung der Pflegebox
Die Beantragung einer Pflegebox bei der Barmer ist denkbar einfach und unkompliziert gestaltet. Anspruchsberechtigte mit einem anerkannten Pflegegrad haben die Möglichkeit, die Pflegebox direkt bei der Barmer oder über einen externen Dienstleister wie beispielsweise Sanubi zu beantragen. Viele dieser Anbieter übernehmen den gesamten Antragsprozess im Namen des Pflegebedürftigen und kümmern sich um die Abrechnung mit der Barmer. Nach erfolgter Genehmigung durch die Pflegekasse wird die Pflegebox in der Regel monatlich und versandkostenfrei direkt nach Hause geliefert, was eine erhebliche Entlastung für den Alltag pflegender Angehöriger darstellt.
V. Leistungen für pflegende Angehörige
:paragraph –>Die Barmer bietet pflegenden Angehörigen verschiedene Unterstützungsleistungen an, um die oft herausfordernde Aufgabe der Pflege zu erleichtern. Dazu gehören kostenlose Pflegekurse, die sowohl online als auch in Präsenz angeboten werden. Diese Kurse vermitteln wichtige Kenntnisse und praktische Fähigkeiten für die häusliche Pflege. Zudem steht pflegenden Angehörigen ein Informationsportal zur Verfügung, das hilfreiche Tipps und Anleitungen bietet. Die Barmer bietet auch eine persönliche Pflegeberatung durch Experten an, die entweder vor Ort in einer der Geschäftsstellen oder telefonisch in Anspruch genommen werden kann. Für nicht deutschsprachige Kunden gibt es eine spezielle Hotline mit englischsprachigen Mitarbeitern.
Besondere Pflegeleistungen der Barmer für pflegende Angehörige
Die Barmer bietet pflegenden Angehörigen eine Vielzahl an kostenlosen Dienstleistungen. Neben Online- und Präsenzkursen zum Thema Pflege steht ein Informationsportal mit hilfreichen Tipps und Unterstützung zur Verfügung. Eine Pflegeberatung durch Experten wird entweder vor Ort in einer der Geschäftsstellen oder telefonisch angeboten. Für nicht deutschsprachige Kunden gibt es eine englischsprachige Hotline.
VI. Pflegebox Anbieter und Produkte
Bei der Auswahl eines Pflegebox-Anbieters gibt es verschiedene Optionen. Sanus-Plus ist ein Anbieter, der unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen anbietet. Sanus-Plus hat eigene Schwerpunkte und Vorteile, die es zu berücksichtigen gilt, um die beste Wahl für Ihre individuellen Bedürfnisse zu treffen. Im Folgenden werden die Produkte von Sanus-Plus vorgestellt.
Die Pflegebox von Pflegebox.de
Die Pflegebox von Sanus-plus bietet eine praktische Lösung für Barmer-Versicherte mit Pflegegrad. Sie beinhaltet eine Auswahl an Pflegehilfsmitteln wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen, die den Alltag pflegender Angehöriger erleichtern. Das Besondere daran ist, dass die Kosten für diese Box bis zu einem Wert von 42 Euro monatlich von der Barmer übernommen werden, gemäß § 40 SGB XI. Sanus-plus zeichnet sich durch eine vielfältige Produktauswahl aus und legt Wert auf hochwertige Markenprodukte, um eine optimale Versorgung und grösstmögliche Hygiene zu gewährleisten. Die Zusammenstellung der Pflegebox kann dabei flexibel an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Die Pflegebox von Box4pflege
Die Pflegebox von sanus-plus bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, die notwendigen Pflegehilfsmittel zu beziehen und diese bequem mit der Pflegekasse abzurechnen. Sanus-plus übernimmt auf Wunsch die Abwicklung der Formalitäten mit der Kasse, sodass sich pflegende Angehörige auf die eigentliche Pflege konzentrieren können. Die Zusammenstellung der Pflegebox kann online erfolgen und monatlich an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Dies stellt sicher, dass stets die passenden Hilfsmittel zur Verfügung stehen, um den Pflegealltag zu erleichtern und die Hygiene zu gewährleisten. Die Pflegekasse leistet eine monatliche Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Höchstbetrag von 42 Euro.
Pflegehilfsmittel der Bellasan Pflegebox
Die Bellasan Pflegebox bietet eine vielfältige Auswahl an Pflegehilfsmitteln, die darauf abzielen, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Diese Box enthält eine Reihe von Produkten, die dazu beitragen, die häusliche Pflege sicherer und hygienischer zu gestalten. Zu den typischen Inhalten gehören Einmalhandschuhe zum Schutz vor Keimen, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen zur Vorbeugung von Infektionen, Mundschutzmasken zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen, Schutzschürzen zum Schutz der Kleidung und Bettschutzeinlagen zum Schutz der Matratze vor Verunreinigungen. Die Bellasan Pflegebox ermöglicht es Pflegebedürftigen, ihren individuellen Bedarf an Pflegehilfsmitteln zu decken und bietet eine praktische Lösung für die häusliche Pflege, um den Alltag zu erleichtern und die Hygiene zu gewährleisten.